Gesetze und Vorschriften

Diese Seite soll euch einen kleinen Überblick über die in Deutschland herrschenden Gesetze zum Thema Airsoft verschaffen. Natürlich kann sich im Gesetz im Laufe der Zeit etwas ändern, dafür übernehmen wir jedoch keine Verantwortung.

Welche Gesetze und Vorschriften gilt es, bezüglich Airsoftwaffen zu beachten 

Das Waffengesetz regelt den Umgang und Verkehr mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und bildet somit die Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift  zum Waffengesetz.
Diese Verwaltungsvorschrift definiert genaue Zuständigkeiten der Behörden und regelt detailliert die Voraussetzungen zum Umgang, Erwerb, Transport sowie Führen von Waffen. Beschussrechtliche Prüfungen von Waffen und Munition sowie deren Zulassungen und Kennzeichnungen sind im Beschussgesetz sowie in der Allgemeinen Verordnung zum Beschussgesetz geregelt. Außerdem findet man in diesen Gesetzen und Verordnungen ebenfalls entsprechende Ausnahmeregelungen. 
In Ausnahmefällen entscheidet das BKA per Feststellungsbescheid über Einstufungen und Zulassungen von Waffen. 

 

Was sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes und wozu werden diese verwandt?

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse mittels heißer oder kalter Gase durch einen Lauf getrieben werden.

Anlage 1 (zu §1 Abs.4) WaffG

 

Wer darf Airsoftwaffen kaufen?

Alle Airsoftwaffen unterliegen, zumindest teilweise, dem Waffengesetz. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich genaue Vorschriften hinsichtlich des zum Erwerb berechtigten Personenkreises erlassen. Es gibt Airsoftwaffen, welche erst nach vollendetem 18. Lebensjahr und welche, die bereits nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden dürfen. Eine Waffenbesitzkarte (WBK) ist für den Umgang, Verkehr und Transport nicht erforderlich.

 

Welche Airsoftwaffen darf ich mit 14+ kaufen?

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Airsoftwaffen mit einer maximalen Bewegungsenergie von <0,5 Joule von Personen mit vollendetem 14. Lebensjahr erworben werden. Zudem dürfen diese Waffen sowohl semiautomatisch als auch vollautomatisch schießen. Anlage 2 (zu §2 Abs.2-4) WaffG Unterabschnitt 2: „Vom Gesetz mit Ausnahme des §42a ausgenommene Waffen“ Punkt 1. BKA Feststellungsbescheid AZ: KT21/ZV25-5164.01-Z-33 vom 18.06.2004

 

Welche Airsoftwaffen darf ich mit 18+ kaufen?

Mit einer Bewegungsenergie von über >0,5 bis maximal 7,5 Joule dürfen Airsoftwaffen erst mit vollendetem 18. Lebensjahr erworben werden. Außerdem dürfen diese Waffen lediglich semiautomatisch schießen. Eine vollautomatische Funktion ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt.

§2 Abs.1 WaffG
Anlage 2 (zu §2 Abs.2-4) WaffG, Unterabschnitt 2: „Erlaubnisfreie Arten des Umgangs“ 
Punkt 1.1
Anlage 2 (zu §2 Abs.2-4) WaffG, Abschnitt 1: „Verbotene Waffen“ Punkt 1.2.1.1

 

Welche Kennzeichnungen muss eine Airsoftwaffe aufweisen?

Airsoftwaffen mit einer maximalen Bewegungsenergie von bis zu <0,5 Joule sind mit „max. <0,5 Joule“ gekennzeichnet. Die rechtliche Obergrenze liegt hier bei maximal <0,6 Joule Bewegungsenergie.
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz, Anlage VI 1.-3.

Airsoftwaffen mit einer Bewegungsenergie von über >0,5 Joule sind nach Zulassung durch die PTB mit F im Fünfeck gekennzeichnet. Die rechtliche Obergrenze liegt hier bei maximal 7,5 Joule Bewegungsenergie.
§6 BeschG
Abbildung 10 nach §9 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BeschV 

 

Wo darf ich mit Airsoftwaffen schießen?

Grundsätzlich darf mit Waffen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden. Bei Waffen mit einer Bewegungsenergie von unter 7,5 Joule darf allerdings auch auf befriedeten Besitztümern (z.B. eingezäunter Garten) geschossen werden, sofern sichergestellt werden kann, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann und eine entsprechende Erlaubnis durch den Inhaber des Hausrechts vorliegt.  Ebenfalls gibt es in Deutschland etliche zugelassene Indoor- und Outdoor-Spielfelder, wo der Gebrauch von Airsoftwaffen ebenfalls zulässig ist. 
§12 (4) 1 a) WaffG

 

Wie darf ich Airsoftwaffen transportieren?

Der Transport einer Waffe hat stets nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit zu erfolgen. Das heißt, die Airsoftwaffe darf weder geladen noch frei zugänglich sein. Die Waffe ist in einem verschlossenen Behältnis getrennt von der Munition zu transportieren. Hierzu eignen sich idealerweise Koffer und Futterale. Aber auch ein verschlossener Karton stellt ein rechtlich zulässiges Transportmittel dar. Der Transport selbst hat ausschließlich zum bedürfnisumfassenden Zweck oder im direkten Zusammenhang damit zu erfolgen. Gemeint ist damit ein Transport zum Spielfeld, zum Büchsenmacher, zum Händler oder zum Schießstand. 
§12 Abs. 3 Nr.2 WaffG
Zu §12 „Ausnahmen von den Erlaubnispflichten“ 12.3.2.2 WaffGVwV
§42a Abs.2 Punkt 2

 

Darf ich mit Airsoftwaffen in der Öffentlichkeit spielen oder diese tragen?

Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb eines befriedeten Besitztums fällt waffenrechtlich unter das „Führen“ einer Schusswaffe und bedarf daher einer besonderen Erlaubnis. Zum Führen einer Schusswaffe berechtigt ein so genannter „Waffenschein“. Dies betrifft nicht nur scharfe Waffen. Da Airsoftwaffen als sogenannte „Anscheinswaffen“ gelten, dürfen diese ohne entsprechende Erlaubnis nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Transport in verschlossenem Behältnis
ist jedoch zulässig.
Anlage 1 Abschnitt 2 Satz 4 WaffG
Anlage 1(zu §1 Abs.2-4 WaffG, Abschnitt 1: „Waffen u. munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen“ Punkt 1.6 ff
§42a Abs.2 Punkt 2

 

Wie muss ich meine Airsoftwaffe zu Hause aufbewahren?

Alle freien Waffen, also auch Airsoftwaffen, müssen seit der Waffenrechtsnovellierung vom 06.07.2017 verschlossen aufbewahrt werden. Ein Waffenschrank bzw. Tresor ist nicht erforderlich, dennoch müssen auch Airsoftwaffen in einem Schrank, einem Waffenkoffer, einer Truhe oder einem abgeschlossenen Futteral dem Zugriff nicht autorisierter Personen entzogen werden.
§36 Abs.1 WaffG
§ 34 Nr. 12 AWaffV in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV

 

Quelle: Sniper AS